Pressemitteilung 28. Juli 2010

Deutsche Johannisbeeren sind weiterhin unbedenklich

Mit dem Report „Pestizide in Strauchbeeren Sommer 2010“ warnte Greenpeace Anfang dieser Woche vor Pestiziden in deutschen Johannisbeeren. Jedoch wurden in keiner der Proben die gesetzlich zugelassenen Höchstgehalte überschritten. Johannisbeeren sind somit nicht „deutlich mit Pestiziden belastet“ – wie der Verein aus Hamburg behauptet.

Die Vorwürfe von Greenpeace

Greenpeace hat anhand des Angebots aus sechs Supermarktketten die Pestizidbelastung von Johannisbeeren und Himbeeren untersucht. Das Ergebnis des Vereins lautet: „Keine Überschreitung der gesetzlich zugelassenen Höchstgehalte, aber deutliche Belastungen bei Johannisbeeren. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf. Himbeeren hingegen zeigen eine geringe Pestizidbelastung.“

Was sind überhaupt Höchstgehalte?

Ein Höchstgehalt ist die gesetzlich erlaubte höchste Menge eines Pflanzenschutzmittels in einem Lebensmittel. Bei seiner Festlegung fließen die Grenzwerte ADI und ARfD ein (siehe Infokasten). Beim Festlegen von Pestizid-Grenzwerten werden anerkannte Ergebnisse aus Tierexperimenten mit zusätzlichen Unsicherheitsfaktoren versehen, um die Übertragung der Ergebnissen auf den Menschen zu gewährleisten und andere wissenschaftliche Unsicherheiten zu berücksichtigen.

Fazit

Anhand der Definition wird deutlich, dass die Aussagen „keine Überschreitung der Grenzwerte“ und „deutliche Belastung“ widersprüchlich sind. Da die wissenschaftlich ermittelten gesetzlichen Pestizid-Höchstgehalte eingehalten werden, können keine deutlichen Belastungen vorliegen. Die Verunsicherung der Verbraucher gegenüber deutschen Johannisbeeren durch Greenpeace ist unbegründet. Die deutschen Obstbauern arbeiten verantwortungsvoll und haben die Qualität ihrer Produkte im Blick.

Ergebnisse anderer Untersuchungen

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH führte in der aktuellen Saison rund 150 Analysen von Strauchbeerenobst durch. Auch dabei ließen sich keine Überschreitungen der gesetzlichen Höchstmengen bei Pestiziden nachweisen. Allerdings wurde bei Johannisbeeren und Himbeeren jeweils einmal ein nicht zugelassener Wirkstoff gefunden. Daraufhin wurden die Betriebe für die Vermarktung im QS-System für die betreffende Beerenart gesperrt und es wurde ein Sanktionsverfahren gegen die Betriebe eingeleitet.

Was bedeutet „ADI“ und „ARfD“?

Der ADI-Wert („Acceptable Daily Intake“) ist ein Grenzwert für die Langzeitaufnahme eines Stoffes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert sie als die Substanzmenge, die ein Verbraucher täglich und lebenslang ohne erkennbares Risiko für die Gesundheit aufnehmen kann.
Die akute Referenzdosis (ARfD) ist ein Grenzwert für Pestizide mit einer hohen akuten Giftigkeit. Diese Pestizide können schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen. Die WHO hat die ARfD als diejenige Substanzmenge definiert, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher resultiert.

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