Pressemitteilung 05. Juni 2011

EHEC – BVEO teilt mit: Welche Gurken, Tomaten und Salate sind verzehrfähig und nachweislich „EHEC-frei“?

Nachdem bedauerlicherweise die ermittelnden Bundesoberbehörden und auch die Länder immer noch nicht herausgefunden haben, woher der EHEC-Erreger stammt, hat das BfR in seiner jüngsten Verzehrempfehlung 14/2011 auch die Warnung vor „Tomaten, Salatgurken und Blattsalaten, die in Norddeutschland erhältlich sind“, wiederholt. Die Meldung ist als Anlage beigefügt. Die Warnung ist aber insofern modifiziert, als es auch heißt: „Bei Gemüsesorten, die nicht als Infektionsursache in Verdacht stehen, ist zu beachten, dass diese vor dem Konsum gründlich gewaschen und ggf. geschält werden sollen.“ Abgesehen davon, dass es sich anders als vom BfR gemeldet, nicht um „Sorten“ sondern um „Arten“ handelt, kommentiert die BVEO diese Meldung wie folgt: Die BVEO versteht diese Einschränkung dahingehend, dass alle Partien, auch die von Tomaten, Salatgurken und Blattsalten, die im Labor auf EHEC untersucht sind und einen nachweislichen Negativ-Befund haben, nicht als Infektionsursache in Verdacht stehen können und guten Gewissens zum Verzehr geeignet sind.

Die BVEO empfiehlt allen Mitgliedern, ihre Laborbefunde – insbesondere von Vorernteproben – der Kundschaft auszuhändigen und dem LEH zu empfehlen, den Befund zu den Warenbegleitpapieren in kopierter Form an das jeweilige Gebinde anzubringen. Wir halten diese Verfahrensweise für in jeder Weise verantwortbar. Die umfänglichen Produkt-Untersuchungen sind fortzusetzen und werden permanent veröffentlicht.

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