Pressemitteilung 08. Juni 2011

EHEC – DRV/BVEO teilt mit: Gemüse von deutschen Erzeugerorganisationen sind „EHEC-frei“, EU-Vorschläge zur Entschädigung völlig unzureichend

Seit Beginn der EHEC-Krise haben die deutschen Erzeugerorganisationen (EO’s), die der BVEO (als Mitglied des DRV) angeschlossen sind, permanent ihre verkaufsfertigen Produkte auf eine mögliche Kontamination mit dem EHEC-Erreger untersucht. Bis zum Abend des 7. Juni wurden bei 13 EO’s über 1.000 Proben von 144 verschiedenen Gemüsearten untersucht, wobei pro Produkt und Firma jeweils Ware von mehreren Erzeugern untersucht wurde. Ebenfalls untersucht wurden Kühlhallen, Mehrwegverpackungen, Einwegkartonagen, Waschwasser in Sortier- und Packanlagen, Bodenproben, Wasser zur Bewässerung etc. Diese freiwilligen Proben waren im Ergebnis alle negativ, d.h. „EHEC-frei“, ebenso wie die in Ergänzung gezogenen „amtlichen“ Proben, die die jeweiligen Institutionen untersucht haben oder auch die von QS untersuchten Proben.

Bei allem Verständnis für prophylaktische Verzehrsempfehlungen des RKI und des BMELV ist die undifferenzierte Aufrechterhaltung der pauschalen Warnung für solche Partien und Inverkehrbringer, die nachweislich als „EHEC-frei“ eingestuft werden können, nicht länger nachvollziehbar. Auch das BMELV und die zuständigen Bundesoberbehörden konnten bis zur Stunde kein Indiz dafür präsentieren, dass von untersuchten Gemüseerzeugnissen dieser Art eine generelle Gesundheitsgefährdung ausgeht. Mehr als Einzelpartien und die gesamte Logistikkette zu untersuchen, ist nicht machbar. Die EO’s und ihre BVEO leisten seit Beginn der Krise einen großen konkreten Beitrag zur Eingrenzung der mutmaßlichen Kontaminationsquellen. Eine differenzierte Verzehrsempfehlung der zuständigen Stellen würde dazu beitragen, die enormen wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen.
Die Erfahrungen der BVEO und ihrer Erzeugerorganisationen während der Krise belegen die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit der zuständigen Institutionen in Bund und Ländern vorbehaltlos auf den Prüfstand zu stellen und falls nötig, zu modifizieren.

DRV und BVEO begrüßen die Entscheidung des Agrarrates von gestern, die betroffenen Gemüseerzeuger zu entschädigen. DRV und BVEO haben im Vorfeld die Notwendigkeit einer ausreichenden Entschädigungsregelung vielfach dargelegt und erläutert.
Der Vorschlag der EU-Kommission ist jedoch sowohl in der Höhe der vorgesehenen Entschädigung völlig unzureichend als auch in der vorgeschlagenen Abwicklungsmodalität. DRV und BVEO fordern:

  • eine deutliche Anhebung der Entschädigungssumme
  • eine Regelung, nach der alle betroffenen Gemüseerzeuger entschädigt werden, die dies dokumentiert haben
  • eine Ermächtigung an die Mitgliedstaaten, entsprechend den Strukturen in ihrem Hoheitsgebiet die Auszahlungsmodalitäten zu regeln
  • eine einfache, möglichst unbürokratische, bundesweit einheitliche Abwicklungsregelung
  • eine Einbeziehung der entgangenen Vermarktungsgebühren der EO’s in die Schadensregulierung
  • eine gerechte Verteilung auf die Mitgliedstaaten, in denen nachweislich Schäden entstanden sind.

Das vorgeschlagene Windhundverfahren wird abgelehnt.

Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.604 DRV-Mitgliedsunternehmen im Agrarhandel und in der Verarbeitung von Agrarerzeugnissen mit rund 100.000 Mitarbeitern einen Umsatz von rd. 42,8 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Dateien zum Download

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Download des Bildmaterials die folgenden Bedingungen anerkennen:
  • Die Nutzung des Bildmaterials ist nur mit Quellennachweis "BVEO" oder „Deutschland – Mein Garten." und Fotografen-Nennung an Bild und Text gestattet. Die Copyrights müssen vollumfänglich genannt werden.
  • Bei Online-Veröffentlichung ist ein präziser Link zu „Deutschland – Mein Garten.“ zu setzen.
  • Alle Bild- und Text-Daten dürfen nur für Zwecke der Information über Obst und Gemüse verwendet werden.
  • Eine Weitergabe an Dritte sowie die Veränderung des Datenmaterials ist nicht gestattet.
  • Eine erneute Verwendung zu einem anderen Zeitpunkt oder Zweck bedarf einer erneuten Genehmigung durch das Pressebüro Deutsches Obst und Gemüse.
Wir freuen uns über ein Belegexemplar oder eine kurze E-Mail, wenn Sie unser Material nutzen.